Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Allgemeines:


Sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgen unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen. Sofern diese Rechtsgeschäften mit Verbrauchern iSd § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes BGBI. 140/1979 idgF zu Grunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit als sie nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechen. Einkaufsbestimmungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich durch uns bestätigt werden. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten jene gesetzlichen Bestimmungen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bedingungen am nächsten kommen. Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle uns auf Grund nachstehender Geschäftsbedingungen zustehende Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden. Wir empfehlen für an uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. die Schriftform.

2.) Angebote/Vertragsabschluss:


Unsere Angebote sind frei bleibend und ebenso wie unsere Kostenvoranschläge unverbindlich. Für die Erstattung eines Kostenvoranschlages werden dem Auftraggeber Kosten berechnet. Unsere Angebote sind samt allen zugehörigen Beilagen und Mustern, soweit diese nicht mit der Anfrage übereinstimmen, unser Eigentum. Bestellungen werden mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder des Lieferscheines verbindlich. Die Bestellbestätigung die der Kunde im Falle des Eingangs seiner Bestellung über unseren Online-Shop unverzüglich per Email erhält, ist keine Annahmeerklärung der Bestellung durch uns. Telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Auftraggebers an. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen von Bestätigungen sind spätestens innerhalb einer Woche schriftlich geltend zu machen. Bestätigte Preise geltend nur bei Abnahme der bestellten Menge. Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn wir sie schriftlich als Festpreise zusagen, sonst kommen die am Tag der Lieferung nach unserer Preisliste gültigen Preise zur Berechnung. Richtet jemand ein Angebot an uns, so ist dieser eine angemessene, mindestens 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Von unseren Kunden überlassene Muster oder Zeichnungen werden nur auf Wunsch zurückgestellt. Kommt kein Auftrag zu Stande sind wir berechtigt, nach drei Monaten ab Angebotstag die Angebotsunterlagen zu vernichten.
Bei Lagerware bleibt zwischenzeitlicher Abverkauf der angebotenen Liefergegenstände vorbehalten.

3.) Preise:


Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Die Preise verstehen sich - sofern nicht anders ausgewiesen - exklusive Umsatzsteuer, ab Werk/Lager, ausschließlich Verpackung und Fracht. Aufstellung und Montage wird gesondert berechnet. Wir sind berechtigt, die Preise anzuheben, sofern sich die Kalkulation beeinflussende Positionen wie zum Beispiel Lohnkostenniveau, Materiallkosten, Transportkosten, etc. erhöhen.

4.) Lieferung und Versandkosten:

Wir sind an keine feste Lieferfrist gebunden. Wird schriftlich ausdrücklich eine Lieferfrist vereinbart, so gilt diese erst ab Eingang aller zur Erledigung des Auftrages erforderlichen kaufmännischen und technisch geordneten und endgültigen Angaben und ist zudem von der Einhaltung der vor Lieferung zu erfüllenden Zahlungsbedingungen abhängig.

Wesentliche Bedingung für die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist ist, dass die uns von unserem Kunden zur Verfügung zu stellenden Einpress- oder Einpassteile und alle sonstigen zur Vervollständigung der Lieferung erforderlichen Beistellungen rechtzeitig und in einer für die Erfüllung des gesamten Auftrags entsprechenden Menge und Beschaffenheit beigesteIlt werden, wobei eine Mehrmenge von 5% bis 20% der Erfordernismenge als Ausschussvorsorge mitzuliefern ist. Wir sind nicht verpflichtet mit der Fertigung zu beginnen, ehe die genannten Teile vorliegen.
Unterlagen, welche bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden müssen und deren Mangel die fristgerechte Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist beeinträchtigt, sind im Besonderen:
- Mindestens zwei vollständige verbindliche Zeichnungen oder mindestens zwei verbindliche Muster. Diese Zeichnungen bzw. Muster
gehen in unser Eigentum über.
- Verbindliche Muster von Einpressteilen, Einpassteilen und sonstigen Ergänzungen in erforderlicher Menge.
- Je zweifach die verbindlichen Gegenstücke bzw. verbindlichen Einpasslehren bei Teilen, welche mit anderen Teilen zusammenpassen sollen. Gegenstücke und Einpasslehren werden unserem Kunden nach Erledigung des Auftrages auf dessen Verlangen wieder zurückgestellt.

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Erfüllungsort (Leistungsort) ist der Versandort, auch bei Lieferung "freier Bestimmungsort". Der Käufer hat für die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort zu sorgen. Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt die Ware dort abzuladen. Der Käufer hat die Ware persönlich zu übernehmen und auf ordnungsgemäßen Zustand, korrekte Menge oder eventuelle Transportschäden zu prüfen - siehe Punkt 5.) Gefahrenübergang. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung unserer Vorlieferanten. Fälle höherer Gewalt wie Streiks, Betriebs- und Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, usw. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Fall der Unmöglichkeit zur Gänze von der Lieferpflicht und verlängern die Lieferfrist sinngemäß. Die vorgenannten Umstände verlängern auch dann die Lieferfrist bzw. befreien uns von der Lieferfrist wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten. Wir behalten uns die Wahl der Versandart und des Versandweges vor. Unser Kunde trägt die Transportgefahr, einschließlich der Risiken von Verlust, Verwechslungen, Bruch und Schwund während des Versandes, auch wenn frachtfreie Lieferung und beliebige Versandart vereinbart ist. Versicherungen aller Art erfolgen nur über Wunsch und auf Unkosten unserer Kunden. Befindet sich unser Kunde im Annahmeverzug, sind wir berechtigt auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verwenden.

5.) Gefahrenübergang:


Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder den sonst mit der Versendung Beauftragten auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn wir die Versandkosten übernommen haben. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bei Übernahme vom Auslieferer auf korrekte Menge und etwaige Transportschäden zu prüfen. Offensichtliche Transportschäden und Fehlmengen sind vom Käufer sofort bei Lieferung auf dem Lieferschein oder Frachtschein des Transportunternehmens zu vermerken und vom Auslieferer schriftlich zu bestätigen. Das Kennzeichen des Transportfahrzeuges und der Name des Fahrers sind bei diesem Vermerk anzuführen. Bei Missachtung der Prüfpflicht bei Übernahme geht bei nicht kontrollierten Fehlmengen oder Transportschäden der Anspruch auf Restware oder Ersatzware verloren. Jeder Vermerk auf Lieferschein oder Frachtschein ist vom Käufer innerhalb von 5 Werktagen schriftlich bei uns zu melden.

6.) Fälligkeit und Zahlungsbedingungen:


Die Zahlung erfolgt entsprechend der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen und gilt erst dann als geleistet, wenn wir über den Rechnungsbetrag verfügen können. Für Erstgeschäfte behalten wir uns die Lieferung gegen Vorauskasse vor. Verträge mit Verbrauchern schließen wir unter der Voraussetzung der Zahlung per Vorauskasse. Eine Lieferung gegen Rechnung erfolgt bei Geschäften mit Endverbrauchern nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurde. Wird ausnahmsweise gegen Rechnung geliefert so ist die Rechnung mit Erhalt des Warenpakets, dem Sie beigefügt ist, unverzüglich und ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
Dasselbe gilt im Falle der Vorauskasse mit Erhalt der Rechnung. Wir sind nicht verpflichtet Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, eine Forderungsabtretung erst nach Zahlung gutgeschrieben. Kommt der Käufer mit Teilzahlungen in Verzug, so wird unsere Gesamtforderung sofort zur Zahlung fällig. Befindet sich unser Kunde in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens geltend zu machen. Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten sind bei Zahlungsverzug vom Käufer zu ersetzen, soweit diese zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig waren und angemessen sind.
Ein Zahlungsverzug unseres Kunden entbindet uns auch von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverbindlichkeiten. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur dann zulässig, wenn die Gegenforderung von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung und Arbeiten. Für den Fall dass von Seiten unseres Kunden durch Nichterfüllung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen ein Verlust entsteht, behalten wir uns vor, über die angefertigten Formen und Werkzeuge Vorrichtungen und Fertigteile frei zu verfügen.

7.) Eigentumsvorbehalt:


Alle Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Begleichung eines zu Lasten unseres Kunden ergebenden Kontokorrentsaldos unser Eigentum.
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu (insbesondere Pfändungen) ist unser Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Unser Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Unser Kunde tritt uns schon jetzt bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt seine Forderung gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Unser Kunde hat seine Auftraggeber von der Zession zu verständigen und uns auf Verlangen seine Auftraggeber zu nennen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Postenliste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen, etc. seinem Auftraggeber gegenüber ersichtlich zu machen.

8.) Mängelrüge/Gewährleistung/Haftung:


Die Gewährleistungsfrist beträgt allgemein 6 Monate ab Ablieferung bei unserem Kunden, außer es handelt sich bei dem Kunden um einen Konsumenten iSd § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes BGBL. 140/1979 idgF. Mängel oder Beschädigungen die auf unsachgemäße Behandlung, unsachgemäßen Einbau, Verwendung ungeeigneten Zubehörs, Änderung der Originalteile durch den Kunden oder eines von diesem beauftragten Dritten, auf höhere Gewalt (Brand, Sturz, etc.) oder nicht Befolgung der Vorschriften über Pflege und Wartung des gelieferten Produktes zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen; ebenso natürlicher Verschleiß. Der Ersatz von (Mangel) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden- oder Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden, die aus dem Ausfall des gelieferten Produktes entstehen. Mustergenauigkeit der Abmessungen wird von uns soweit gewährleistet, als dies innerhalb der für den Auftrag verwendeten Werkstoffe und die Art des Werkstückes maßgebenden Abmaßgrenzen (Toleranzen) technisch möglich ist. Bei Erstfertigung von Formpressteilen, Spritzgussteilen und anderen Kunststoffwaren werden noch vor Beginn der Reinfertigung unserem Kunden Muster zur Verfügung gesteilt. Heißt unser Kunde das Muster für gut, so hat er dies auf dem Muster in geeigneter Weise zu bestätigen und an uns zurückzugeben. Dieses Muster dient dann für künftige Lieferungen als Vergleichsgrundlage. Liegt uns innerhalb von 3 Wochen ab Absendetag des Musters keine Stellungnahme vor, so wird angenommen, dass das Muster gut geheißen wird, sodass wir mit der Reinfertigung beginnen können. Wir tragen für die Auswahl des Werkstoffes, sowie für die werkstoffgerechte Formgebung des Werkstückes keine Haftung, sofern nicht von unseren Kunden alle maßgeblichen Angaben über die Verwendung des Werkstückes und die an dieses gestellte Anforderung rechtzeitig gemacht werden. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für die Qualität des verwendeten Rohstoffes. Wird ein Werkstück wegen nachweisbarer nicht fachgerechter Verarbeitung des Werkstoffes durch uns schadhaft und erfolgt ab Ablieferung eine berechtigte Mängelrüge, so leisten wir nach unserer Wahl Ersatz durch Austausch der an uns zurückgesandten Teile oder durch Gutschrift. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche aller Art unseres Kunden anerkennen wir nicht. Betrifft die Mängelrüge Mängel, die ohne Einbau oder Verwendung des Werkstückes erkennbar sind, so werden diese nur dann berücksichtigt, wenn diese innerhalb von 3 Wochen ab Absendetag des Werkstückes uns zur Kenntnis gebracht und alle zur Bearbeitung der Mängelrüge erforderlichen Unterlagen (Packzettel, Musterstücke) zur Verfügung gestellt werden. Wir haften nicht für Verlust oder Beschädigung an von unserem Kunden beigestelIten Formen, Vorrichtungen, Lehren und sonstige Fertigungsbehelfen durch beliebige Ereignisse. Unserem Kunden obliegt die Versicherung gegen alle Schadensfälle während des Verbleibens in unserem Betrieb. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften wir lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fährlässigem Handeln beruhen. Das Vorliegen eines solchen Umstands hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Für Verbraucher richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.) Vertragsrücktritt:


Sofern der Vertrag noch nicht beiderseits erfüllt ist, sind wir bei wichtigen Gründen wie Konkurs unseres Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, Zahlungs- oder Annahmeverzug unseres Kunden, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktritts haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Dieses Wahlrecht besteht auch dann, wenn unser Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder seine Aufhebung begehrt und wir der Aufhebung des Vertrages zustimmen. Bei einem ungerechtfertigten Rücktritt unseres Kunden können wir jedoch auch wahlweise auf die Erfüllung des Vertrages bestehen.

10.) Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß § 5d KSchG:


Bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz gemäß der §§ 5a ff des Konsumentenschutzgesetzes BGBl. 140/1979 idgF kann der Verbraucher von den im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder seiner im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist zurücktreten, wobei es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Der Fristenlauf beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag des Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen schriftlich per Email, Brief oder Fax an die Firma Greger Gesellschaft m.b.H., Gewerbegebiet Süd 18, in 5204 Straßwalchen, Fax.Nr. +43 (0)6215/7241-12, email: office@greger-gmbh.at gerichtet werden.
Der Verbraucher hat jedoch kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
- Dienstleistungen mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsabschluss begonnen wird;
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
Tritt der Verbraucher, wie oben dargelegt, vom Vertrag zurück, so haben wir Zug um Zug die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen. Der Verbraucher hat die empfangenen Leistungen zurückzustellen und uns ein angemessenes Entgelt für die Benützung einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen. Die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen. Der Verbraucher hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung selbst zu tragen. Die Gefahr der Rücksendung sowie dessen Nachweis liegen jeweils beim Kunden.

11.) Presswerkzeuge, Spritzwerkzeuge, sonstige Werkzeuge und Vorrichtungen:


Presswerkzeuge, Spritzwerkzeuge, sonstige Werkzeuge und Vorrichtungen, die wie für unsere Kunden anfertigen, bleiben in unserem Eigentum, auch wenn die Erzeugungskosten getrennt in Rechnung gestellt werden. Die Aufwendungen für die Vorarbeiten, den Entwurf, den Bau, das Ausprobieren und das Instandhalten sind dadurch nicht gedeckt. Die Ausfolgerung von Werkzeugen an unsere Kunden bleibt, mit Rücksicht auf die daran haftenden Schutzrechte, Betriebsgeheimnisse und langjährigen Erfahrungen in jedem Fall, auch im Fall der Stornierung des Auftrages durch unseren Kunden ausgeschlossen. Falls innerhalb von 2 Jahren ab der letzten Lieferung keine Nachbestellung oder sonstige Verständigung erfolgt, können die Werkzeuge von uns anderweitig verwendet werden. Lieferungen aus vorhandenen Werkzeugen können ohne Anrechnung von Werkzeuginstandsetzungskosten nur solange geschehen, als der Zustand der Werkzeuge ein einwandfreies Arbeiten mit diesen zulässt. Instandsetzungen für Schäden, welche durch die natürliche Abnützung der Werkzeuge oder Vorrichtungen entstehen, werden auf Kosten unseres Kunden behoben, ebenso trägt unser Kunde die Kosten aller von ihm veranlassten Werkzeugänderungen. Bei Werkzeugen aller Art, welche von unserem Kunden beigesteIlt werden, trägt dieser alle für die Instandsetzung und Erhaltung der beigestelIten Werkzeuge anfallenden Kosten.

12.) Schutzrechte:


Unser Kunde leistet dafür Gewähr, dass durch Anfertigung von Gegenständen, welche wir nach von diesem überlassenen Vorlagen herstellen, Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sollte dennoch von dritter Seite die Verletzung von Schutzrechten behauptet werden, sind wir nicht verpflichtet die Richtigkeit dieser Behauptungen zu prüfen, sondern sind wir unter Ausschluss aller Schadenersatzansprüche unseres Kunden berechtigt, die Herstellung der Gegenstände sofort einzustellen und den Ersatz der dadurch entstandenen Schäden zu beanspruchen. Der Kunde haftet uns für sämtliche daraus resultierende Schäden, inklusive allfälliger Prozesskosten, welche diesfalls vom Kunden zu bevorschussen sind.
Mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarungen steht es uns frei, sämtliche von uns gefertigte Gegenstände oder Waren in beliebiger Weise zu veröffentlichen.

13.) Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort:


Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz unseres Unternehmens. Gerichtsstand für beide Teile aus der Vertragsbeziehung zwischen unseren Kunden und uns ist ausschließlich das für unseren Sitz, Gewerbegebiet Süd 18 in 5204 Straßwalchen sachlich zuständige Gericht. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes, sowie sämtlicher Bestimmung die sich auf das UN-Kaufrecht beziehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

14.) Datenschutz:


Wir schützen die Daten unserer Kunden, soweit möglich, vor Zugriffen Dritter. Unser Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, dass bei uns personen- und firmenbezogene Daten aller Kunden über EDV gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso erklärt unser Kunde mit dem Erhalt von Kundeninformationen einverstanden zu sein, wobei die Einwilligung jederzeit durch eine einfache Mitteilung an uns:
Greger Gesellschaft m.b.H.
Gewerbegebiet Süd 18, in 5204 Straßwalchen
Fax.Nr. +43 (0)6215/7241-12, email: office@greger-gmbh.at
widerrufen werden kann. Die Bild- und Urheberrechte der auf unserer Homepage enthaltenen Inhalte liegen bei unseren Partnern oder bei uns, weshalb eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet ist und gerichtlich verfolgt wird.


15.) Haftungsausschluss für fremde Links:


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